60 – 90 Min. individuelles Coaching als Einzel- oder Paartermin in meiner Coaching Praxis oder in Ihrem Unternehmen vor Ort
Persönlichkeits- und Unternehmensentwicklung;
Business Beratung über den gesamten Geschäftsprozess und über einzelne Themen aus dem Betriebsalltag – spezialisiert auf Gebäudedienstleistungen und Handwerk;
Kooperation mit Steuerberatung, Finanzberatung, Fördermittelberatung
Training von und mit Gruppen in Ihrem Unternehmen auf Anfrage
2013 hat der Gesetzgeber klargestellt, dass auch die psychische Belastung in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen ist. Betriebe müssen psychische Belastungen ihrer Beschäftigten ermitteln, beurteilen, Maßnahmen ergreifen und überprüfen sowie präventiv aktiv werden.
Darüber hinaus müssen Veränderungen in der psychischen Belastung von MitarbeiterInnen, wie sie z.B. mit der Corona-Krise einhergehen, in einer fortschreibenden Beurteilung aktualisiert werden.
Die Aufsichtsbehörden führen in der 3. GDA-Periode bis 2024 Kontrollen durch. Gute Arbeitsgestaltung bei psychischen Belastungen ist einer ihrer drei Schwerpunkte.
Rechtliche Anforderungen
Was wird in Ihrem Unternehmen bereits getan und was ist noch zu leisten?
Wir schauen gemeinsam wie Ihr Betrieb aufgestellt ist.
Vorteile meines Konzeptes für Ihr Unternehmen: